Ausbildung - Überblick
Der Erhalt einer privaten Pilotenlizenz ist ein faszinierender Schritt in die Welt der Luftfahrt. Diese Lizenz ermöglicht es Privatpersonen, Flugzeuge zu steuern und bietet ein einzigartiges Erlebnis der Freiheit und Unabhängigkeit am Himmel. Der Prozess, diese Lizenz zu erlangen, erfordert Engagement, Wissen und praktische Fähigkeiten im Bereich der Luftfahrt. Auch das Investment von Zeit und Geld ist nicht zu unterschätzen.
Wenn Du es bis hierhergeschafft hast, interessierst du dich für die private Luftfahrt und
spielst sogar mit dem Gedanken eine private Pilotenlizenz zu erlangen. Wenn man nun nicht in einer
Fliegerfamilie aufwächst, ist die Luftfahrt im Detail ziemlich weit weg.
Also, wo
anfangen? Was muss ich beachten?
An dieser Stelle bekokmmst du einen Überblick über die privaten Pilotenlizenzen, ihre Bedeutung im Kontext der Luftfahrt und die grundlegenden Anforderungen für angehende Piloten. Tauche ein in die aufregende Welt der Fliegerei und entdecke, wie der Traum vom Fliegen durch den Erhalt einer privaten Pilotenlizenz Wirklichkeit werden kann.
Übersicht der wichtigsten Fakten zu den drei beliebtesten Lizenzen:
SPL (UL) |
LAPL(A) |
PPL(A) |
|
Praxis Std. |
30 Std. |
30 Std. |
45 Std. |
Theorie Std. |
60 Std. |
85 Std. |
100 Std. |
Fernstudium |
Nein |
Ja |
Ja |
UL - fliegen |
Ja |
Zusatzprüfung |
Zusatzprüfung |
SEP < 2000kg |
Nein |
Ja |
Ja |
SEP > 2000kg |
Nein |
Nein |
Ja |
MEP |
Nein |
Nein |
Ja |
Passagierberechtigung |
Zusatzprüfung |
10 Std. |
Ja |
Einflug Kontrollzone |
Mit BZF I/II |
Ja |
Ja |
Nachtflug |
Nein |
Ja |
Ja |
Kunstflug |
Nein |
Ja |
Ja |
Schleppflug |
Ja |
Ja |
Ja |
Instrumentenflug |
Nein |
Nein |
Ja |
Max. Passagiere |
2 |
4 |
4+ |
Gültig in Europa |
Nein |
Ja |
Ja |
Gültig in Welt |
Nein |
Nein |
Ja |
Medical |
LAPL |
LAPL |
Klasse 2 |
Auszug Verkehrsregister |
Nein |
Ja |
Ja |
Zuverlässigkeits-überprüfung |
Nein |
Ja |
ja |
Ausbildungskosten |
Ca. 7.000 EUR |
Ca. 9.000 EUR |
15.000 EUR |
Lizenzarten
Definition: Die PPL(A) ist eine Privatpilotenlizenz für Flugzeuge und die größte der privaten Lizenzen, nur mit dieser Lizenz ist es möglich die Karriere eines Berufspiloten einzuschlagen. Natürlich kann sie auch „nur“ als Hobby betrieben werden.
Zielgruppe: Diese Lizenz richtet sich an Privatpersonen, die Flugzeuge für nicht-kommerzielle Zwecke steuern möchten und evtl. eine Karriere als Berufspilot in Betracht ziehen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre beim ersten Alleinflug
- Mindestalter 17 Jahre beim Lizenzerwerb
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
- Nachweis einer gültigen ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 luftSiG)
- Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (nicht älter als 5 Jahre)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
Theoretische Ausbildung: Du musst an theoretischem Unterricht teilnehmen (100 Std.) und Prüfungen zu folgenden 9 Fächern bestehen: Navigation, Luftrecht, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugtechnik, menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren und Flugleistung und Flugplanung bestehen (min. 75% in allen Fächern). Bevor die theoretische Prüfung angetreten werden darf, muss in der Ausbildungsstätte ein Vortest mit min. 85% in jedem Fach bestanden werden. Dieser Vortest gilt als Empfehlung und wird bei der Meldung zur richtigen Prüfung benötigt.
Flugstunden: Eine Mindestanzahl an Flugstunden ist erforderlich (45 Std.), darunter Stunden mit einem Fluglehrer (Dual Instruction – mindestens 25 Stunden) und solche, die Du alleine fliegst (Solo Flüge – mindestens 10 Stunden). Die Solo-Flüge setzen eine bestandene theoretische Ausbildung und ein Sprechfunkzeugnis voraus. Maximal darf 5 Std. an einem Simulator eingebracht werden.
Flugprüfung: Nach Abschluss der Ausbildung, wirst du meist von einem Fluglehrer und dem Ausbildungsleiter mittels Checkflügen für Prüfungsreif erklärt. Anschließend musst Du eine praktische Flugprüfung bestehen, bei der Du dein Können in verschiedenen Flugsituationen unter Beweis stellen musst.
Sprechfunkzeugnis: Zusätzlich zur Theorieprüfung benötigt Du ein
Sprechfunkzeugnis in deutscher (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I). Dieses
benötigst Du spätestens für die Solo Flüge über Land. Für das
Sprechfunkzeugnis musst Du ebenfalls eine Theorie- und Praxisprüfung
bestehen. Da sich die theoretischen Inhalte stark mit der Theorieprüfung in der
PPL-Ausbildung
decken, bietet es sich an, beides parallel zu absolvieren. In der Sprechfunk-Praxis-Prüfung
musst
Du einen simulierten An- und Abflug einer Kontrollzone Dein Können zeigen.
Sollte das
BZFI das Ziel sein, muss zusätzlich die ICAO Sprachprüfung in Englisch abgelegt
werden.
Flugberechtigungen: Mit der PPL(A) darfst Du grundsätzlich einmotorige Flugzeuge über 2000 Kg bis max. 5700 Kg für Privatzwecke steuern. Es gibt jedoch bestimmte Beschränkungen, wie zum Beispiel das Fliegen gegen Bezahlung.
Weiterbildungsmöglichkeiten: Die PPL(A) bildet die Grundlage für weiterführende Lizenzen wie die CPL (Commercial Pilot License) oder ATPL (Airline Transport Pilot License), falls Du den Weg zum Berufspiloten einschlagen möchtest. Des Weiteren können Berechtigungen wie Nachtflug, MultiEnginePiston (MEP) oder weitere erworben werden.
Erhalt der Lizenz: Grundsätzlich kann die Lizenz nicht verfallen. Hiervon zu unterscheiden ist die Klassenberechtigung auf Flugzeugmodelle. Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten sind 2 Jahre gültig. Die Zeit beginnt aber dem Ausstellungsdatum oder bei Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit.
Damit die Klassenberechtigung verlängert wird, müssen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit
- 12 Flugstunden
- 12 Starts und Landungen sowie
- ein Übungsflug (Befähigungsüberprüfung) von mindestens 1 Flugstunde mit einem FI(A) der CRI(A)
geflogen werden.
Alternativ kann auch innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Flugspaß und -freiheit: Die PPL(A) ermöglicht es Dir, Flugzeuge selbstständig zu steuern und unabhängig zu reisen. Die PPL(A) ist die größte Privatpiloten Lizenz, welche als einzige der privaten Lizenzen weltweit gültig ist. Eine Anerkennung in z.B. Amerika ist problemlos möglich.
Denk daran, dass die genauen Bestimmungen je nach Land variieren können, da die Lizenz durch die jeweilige Luftfahrtbehörde des Landes ausgestellt wird.
Definition: Die PPL(H) ist eine Privatpilotenlizenz für Hubschrauber und die Voraussetzungen bzw. Beschränkungen sind analog zum PPL(A). Es ist die gleiche Lizenz allerdings für Hubschrauber.
Zielgruppe: Diese Lizenz richtet sich an Privatpersonen, die Hubschrauber für nicht-kommerzielle Zwecke steuern möchten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre beim ersten Alleinflug
- Mindestalter 17 Jahre beim Lizenzerwerb
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
- Nachweis einer gültigen ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 luftSiG)
- Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (nicht älter als 5 Jahre)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
Theoretische Ausbildung: Du musst an theoretischem Unterricht teilnehmen und Prüfungen zu folgenden 9 Fächern bestehen: Navigation, Luftrecht, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugtechnik, menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren und Flugleistung und Flugplanung bestehen (min. 75% in allen Fächern). Bevor die theoretische Prüfung angetreten werden darf, muss in der Ausbildungsstätte ein Vortest mit min. 85% in jedem Fach bestanden werden.
Flugstunden: Du musst eine Mindestanzahl an Flugstunden (45 Stunden) nachweisen, darunter Stunden mit einem Fluglehrer (Dual Instruction – mindestens 25 Stunden) und solche, die Du alleine fliegst (Solo Flüge – mindestens 10 Stunden).
Flugprüfung: Nach Abschluss der Ausbildung musst Du eine praktische Flugprüfung bestehen, bei der Du dein Können in verschiedenen Flugsituationen unter Beweis stellen musst.
Sprechfunkzeugnis: Zusätzlich zur Theorieprüfung benötigt Du ein Sprechfunkzeugnis in deutscher (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I). Dieses benötigst Du spätestens für die Solo Flüge. Für das Sprechfunkzeugnis musst Du ebenfalls eine Theorie- und Praxisprüfung bestehen. Da sich die theoretischen Inhalte stark mit der Theorieprüfung in der PPL-Ausbildung decken, bietet es sich an, beides parallel zu absolvieren. In der Sprechfunk-Praxis-Prüfung musst Du bei einer Simulation eines An- und Abfluges Dein Können zeigen.
Flugberechtigungen: Mit der PPL(H) darfst Du grundsätzlich Hubschrauber für Privatzwecke steuern. Es gibt jedoch bestimmte Beschränkungen, wie zum Beispiel das Fliegen gegen Bezahlung.
Weiterbildungsmöglichkeiten: Die PPL(H) bildet die Grundlage für weiterführende Lizenzen wie die CPL(H) (Commercial Pilot License - Helicopter) oder ATPL(H) (Airline Transport Pilot License - Helicopter), falls Du den Weg zum Berufshubschrauberpiloten einschlagen möchtest.
Liste der Weiterbildungen:
- CPL(H) – Commercial Pilot License Helicopter
- ATPL(H) – Airline Transport Pilot License Helicopter
- IR(H) – Instrument Rating Helicopter
- FI(H) – Flight Instructor for Helicopter
- MCC – Multi Crew Cooperation
- Conversion of Helicopter Licenses
Erhalt der Lizenz: Grundsätzlich kann die Lizenz nicht verfallen. Hiervon zu unterscheiden ist die Klassenberechtigung zum Fliegen. Um die Klassenberechtigung aufrechtzuerhalten sind regelmäßige Überprüfungen und Fortbildungen. Nach erfolgreicher Prüfung hast Du 12 Monate die Klassenberechtigung zum Fliegen. Für eine Verlängerung benötigst du innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Musterberechtigung eine Befähigungsüberprüfung und mindestens 2 Stunden als PIC des betreffenden Hubschraubermusters innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Klassenberechtigung absolvieren. Die Dauer der Befähigungsüberprüfung kann auf die 2 Stunden angerechnet werden. Du musst ebenfalls die Medizinische Anforderungen erfüllen.
Flugspaß und -freiheit: Die PPL(H) ermöglicht es Dir, Hubschrauber selbstständig zu steuern und unabhängig zu reisen.
Definition: Die LAPL ist eine Pilotenlizenz, die es Inhabern erlaubt, leichte Luftfahrzeuge für nicht-kommerzielle Zwecke zu fliegen. Die Erweiterung auf PPL(A) ist möglich.
Leichte Luftfahrzeuge: Die LAPL beschränkt sich in der Regel auf den Betrieb von leichten Motorflugzeugen (<2000 KG).
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre beim ersten Alleinflug
- Mindestalter 17 Jahre beim Lizenzerwerb
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL
- Nachweis einer gültigen ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 luftSiG)
- Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (nicht älter als 5 Jahre)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
Theoretische Ausbildung: Du musst an theoretischem Unterricht teilnehmen und Prüfungen zu folgenden 9 Fächern bestehen: Navigation, Luftrecht, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugtechnik, menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren und Flugleistung und Flugplanung bestehen (min. 75% in allen Fächern). Bevor die theoretische Prüfung angetreten werden darf, muss in der Ausbildungsstätte ein Vortest mit min. 85% in jedem Fach bestanden werden. Dieser Vortest gilt als Empfehlung und wird bei der Meldung zur richtigen Prüfung benötigt.
Flugstunden: Es ist eine Mindestanzahl (30) an Flugstunden erforderlich, darunter solche mit einem Fluglehrer (Dual Instruction – mindestens 15 Stunden) und solche, die alleine geflogen werden (Solo Flüge – mindestens sechs Stunden). Die Solo- Flüge setzen eine bestandene theoretische Ausbildung voraus.
Flugprüfung: Die Abschlussprüfung beinhaltet eine theoretische Prüfung und eine praktische Flugprüfung, bei der die Flugfertigkeiten in verschiedenen Situationen überprüft werden.
Sprechfunkzeugnis: Zusätzlich zur Theorieprüfung benötigt Du ein Sprechfunkzeugnis in deutscher (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I). Dieses benötigst Du spätestens für die Solo Flüge über Land.
Die LAPL(A) Lizenz sieht i.d.R. eher das Fliegen im Inland vor, bedeutet, dass das BZF II reichen würde. Somit ist auch keine ICAO Sprachprüfung notwendig.
Für das Sprechfunkzeugnis musst Du ebenfalls eine Theorie- und Praxisprüfung
bestehen. Da sich die theoretischen Inhalte stark mit der Theorieprüfung in der
PPL-Ausbildung
decken, bietet es sich an, beides parallel zu absolvieren. In der Sprechfunk-Praxis-Prüfung
musst
Du einen simulierten An- und Abflug einer Kontrollzone Dein Können zeigen.
Sollte das
BZF
I das Ziel sein, muss zusätzlich die ICAO Sprachprüfung in Englisch abgelegt werden.
Berechtigungen: Mit der LAPL(A) darfst Du grundsätzlich einmotorige Flugzeuge unter 2000 Kg für Privatzwecke steuern. Es gibt jedoch bestimmte Beschränkungen, wie zum Beispiel das Fliegen gegen Bezahlung. Auch das Mitnehmen von Passagieren ist erst nach 10 Solo-Flugstunden nach bestandener Prüfung möglich. Diese Regelung ist auch auf max. drei Passagiere beschränkt.
Weiterbildungsmöglichkeiten: Die LAPL(A) bildet die Grundlage für die weiterführende Lizenz PPL(A). Eine Umschulung/Erweiterung ist möglich.
- Nach Erteilung des LAPL (A) müssen mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert worden sein.
- Von diesen 15 Stunden müssen mindestens 10 Stunden Flugausbildung nach einem genehmigten Ausbildungslehrgang in einer ATO absolviert werden
- In diesem Lehrgang müssen mindestens 4 Stunden überwachter Alleinflug durchgeführt worden sein
- Davon müssen mindestens 2 Stunden Allein-Überlandflug mit einem Überlandflug von mindestens 270 km Länge und 2 vollständig abgeschlossenen Landungen auf 2 anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz durchgeführt werden.
- Eine theoretische Prüfung entfällt
- Es werden aber mündlich im Rahmen des Prüfungsfluges theoretische Kenntnisse abgefragt
- Nach Absolvieren der praktischen Ausbildung folgt ein Prüfungsflug mit einem von der Behörde bestimmten Flugprüfer.
Erhalt der Lizenz: Grundsätzlich kann die Lizenz nicht verfallen. Die Rechte aus der Lizenz dürfen aber nur ausgeübt werden, wenn in den letzten 24 Monaten vor einem Flug folgendes absolviert wurde:
- 1-Stündige Auffrischungsschulung mit Fluglehrer, wenn in den letzten24 Monaten vor der Verlängerung12 Flugstunden einschließlich 12 Starts und Landungen geflogen wurden.
- Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, können die fehlenden Stunden oder Starts/Landungen mit einem Fluglehrer oder unter Aufsicht eines Fluglehrers absolviert werden.
- Oder Verlängerung durch einstündige Befähigungsüberprüfung mit einem Fluglehrer, der auch Flugprüfer ist.
Flugspaß und -freiheit: Die LAPL bietet Dir eine kostengünstige Möglichkeit, in die Welt der Luftfahrt einzusteigen, und ermöglicht es Dir, die Freude am Fliegen in leichten Luftfahrzeugen zu erleben.
Definition: Die UL-Lizenz ist eine Lizenz für das Führen von Ultraleichtflugzeugen, die leichtgewichtige, einfach gestaltete Flugzeuge umfasst.
Zielgruppe: Die Lizenz richtet sich an Personen, die Ultraleichtflugzeuge fliegen möchten, oft mit einem Fokus auf Freizeit- und Sportflüge.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre beim ersten Alleinflug
- Mindestalter 17 Jahre beim Lizenzerwerb
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL
- Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister (meist von Flugschulen gefordert)
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (nicht älter als 5 Jahre)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
Theoretische Ausbildung: Du musst an theoretischem Unterricht teilnehmen und Prüfungen zu folgenden 9 Fächern bestehen: Navigation, Luftrecht, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugtechnik, menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren und Flugleistung und Flugplanung bestehen (min. 75% in allen Fächern). Bevor die theoretische Prüfung angetreten werden darf, muss in der Ausbildungsstätte ein Vortest mit min. 85% in jedem Fach bestanden werden.
Flugstunden: Die praktische Ausbildung beinhaltet eine Mindestanzahl (30) an Flugstunden, um sicherzustellen, dass der Anwärter die erforderlichen Fähigkeiten für das Fliegen von Ultraleichtflugzeugen besitzt. Darunter Stunden mit einem Fluglehrer und solche, die Du alleine fliegst (Solo Flüge – mindestens 5 Stunden).
Flugprüfung: Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt eine praktische Flugprüfung, bei der die Flugfertigkeiten und das Verständnis für sicherheitsrelevante Aspekte überprüft werden.
Sprechfunkzeugnis: Zusätzlich zur Theorieprüfung benötigt Du ein Sprechfunkzeugnis in deutscher (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I). Dieses benötigst Du spätestens für die Solo Flüge. Für das Sprechfunkzeugnis musst Du ebenfalls eine Theorie- und Praxisprüfung bestehen. Da sich die theoretischen Inhalte stark mit der Theorieprüfung in der PPL-Ausbildung decken, bietet es sich an, beides parallel zu absolvieren. In der Sprechfunk-Praxis-Prüfung musst Du bei einer Simulation eines An- und Abfluges Dein Können zeigen.
Berechtigungen: Die UL-Lizenz ermöglicht es dem Inhaber, Ultraleichtflugzeuge selbstständig zu steuern, oft mit spezifischen Einschränkungen hinsichtlich Flugzeugtypen und -aktivitäten.
Weiterbildungsmöglichkeiten: In einigen Ländern gibt es weiterführende Lizenzen oder Berechtigungen im Bereich der Ultraleichtfliegerei, die über die Grundlizenz hinausgehen. Grundsätzlich kann keine Weiterbildung gemacht werden, wie den Nachtflug.
Erhalt der Lizenz: Grundsätzlich kann die Lizenz nicht verfallen. Hiervon zu unterscheiden ist die Klassenberechtigung zum Fliegen. Es müssen 12 Flugstunden und 12 Landungen mit SEP, TMG oder UL in den letzten 24 Monaten vor Antritt eines Fluges,incl. 1 Stunde Auffrischungsschulung mit Fluglehrer auf aerodynamisch gesteuertem UL absolviert werden.
Flugspaß und -freiheit: Die UL-Lizenz ermöglicht es, das einfache und unkomplizierte Fliegen von Ultraleichtflugzeugen zu genießen, was oft als kostengünstige Möglichkeit für Freizeitflüge betrachtet wird.
Definition: Die SPL ist eine Lizenz für das Führen von Segelflugzeugen.
Zielgruppe: Die SPL richtet sich an Personen, die das Fliegen von Segelflugzeugen erlernen und selbstständig betreiben möchten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre beim ersten Alleinflug und Lizenz
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse LAPL
- Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister (meist von Flugschule gefordert)
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (nicht älter als 5 Jahre)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
Theoretische Ausbildung: Du musst an theoretischem Unterricht teilnehmen und Prüfungen zu folgenden 9 Fächern bestehen: Navigation, Luftrecht, Meteorologie, allgemeine Luftfahrzeugtechnik, menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren und Flugleistung und Flugplanung bestehen (min. 75% in allen Fächern). Bevor die theoretische Prüfung angetreten werden darf, muss in der Ausbildungsstätte ein Vortest mit min. 85% in jedem Fach bestanden werden.
Flugstunden: Es müssen mind. 15 Flugstunden, davon 10 Stunden mit Fluglehrer, davon 2 Stunden überwachter Alleinflug und mind. 45 Starts und Landungen absolviert werden. Des Weiteren muss ein Alleinüberlandflug mind. 50 km oder 100 km mit Fluglehrer geflogen werden.
Flugprüfung: Die praktische Flugprüfung erfolgt nach Abschluss der Ausbildung und beinhaltet verschiedene Flugmanöver, um die Flugfertigkeiten des Anwärters zu überprüfen.
Berechtigungen: Die SPL ermöglicht es, Segelflugzeuge selbstständig zu steuern und ohne Motorisierung. Folgende Berechtigungen sind im SPL Bereich möglich:
- Windenstart
- Flugzeugschleppstart
- Eigenstart
Weiterbildungsmöglichkeiten: Die SPL kann als Basis für weiterführende Lizenzen im Segelflug dienen, wie zum Beispiel die Berechtigung für den Streckensegelflug.
Erhalt der Lizenz: Grundsätzlich kann die Lizenz nicht verfallen.Die mit der SPL verbundenen Rechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn in den 24 Monaten vor dem geplanten Flug mindestens fünf Stunden Flugzeit als PIC oder mit FI(S) oder allein unter der Aufsicht einer solchen Person auf einem Segelflugzeug absolviert wurden und dabei mindestens 15 Starts und zwei Schulungsflüge mit FI(S) absolviert wurden oder bei einer prüfberechtigten Person eine Befähigungsüberprüfung auf einem Segelflugzeug abgelegt wurde, wobei die Befähigungsüberprüfung auf der praktischen Prüfung für SPL beruht.
Flugspaß und -freiheit: Die SPL bietet die Möglichkeit, die Faszination des Segelflugs zu erleben und ermöglicht es den Inhabern, die Thermik und andere natürliche Aufwinde zu nutzen, um in der Luft zu bleiben.
Flugschule oder Flugschulverein
Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob es sinnvoller ist, einen Flugschein (Pilotenlizenz) durch einen Flugschulverein oder eine private Flugschule zu erwerben. Hier sind einige Überlegungen:
Flugschulverein
Gemeinschaftsgefühl: Flugschulvereine fördern oft ein starkes Gemeinschaftsgefühl. Mitglieder können Erfahrungen und Ressourcen miteinander teilen. Es gibt Vereinstreffen und immer wieder Events um die Mitglieder kennenzulernen.
Kosten: Einige Flugschulvereine bieten möglicherweise günstigere Flugstunden und Schulungen an, da die Betriebskosten geteilt werden. Ein günstiger Vereinsbeitrag ist i.d.R. üblich (z.B. 40,00 EUR pro Monat). Dafür sind sowohl die Flugstunden als auch das Chartern nach der Ausbildung wesentlich günstiger. Schon ab wenigen Flugstunden pro Jahr rentiert sich die Mitgliedschaft.
Ehrenamtliche Unterstützung: Vereinsmitglieder können sich oft ehrenamtlich engagieren, was zu einer unterstützenden Lernumgebung führen kann. Allerdings kann eine Mindestzahl an Stunde pro Jahr/Monat anfallen. Dies ist von Verein zu Verein unterschiedlich.
Ausbildungsdauer: Es kann vorkommen, dass Fluglehrer (FI) nicht immer flexibel zur Verfügung stehen, da diese meist nebenberuflich die Tätigkeit ausüben. Grundsätzlich dauert die Ausbildung nicht länger als in der Flugschule, abhängig von der Verfügbarkeit.
Private Flugschule
Professionalität: Private Flugschulen werden oft von professionellen und hauptberuflichen Fluglehrern geführt und bieten strukturierte Schulungen an.
Zeitplan: Private Flugschulen können flexiblere Zeitpläne anbieten, um sich besser an individuelle Bedürfnisse anzupassen.
Ausrüstung: Flugschulen verfügen in der Regel über eine breitere Palette von modernen Flugzeugen und Ausrüstungen.
Zertifizierung und Standards: Private Flugschulen unterliegen oft strengen Zertifizierungs- und Schulungsstandards.
Kosten: In der Regel sind Flugschulen ein bisschen teurer. Das Chartern der Maschine, der Fluglehrer und evtl. kommen, im Gegensatz zum Verein, noch zusätzliche Kosten wie Vor-/Nachbesprechungen dazu. Diese können sich bei z.B. 45 Flugstunden doch summieren.
Ausbildungsdauer: Die Flugschulen sind flexibler und können sich besser auf die Flugschüler einstellen. Somit kann öfters geflogen werden und die Ausbildung eher abgeschlossen werden.
Entscheidungen sollten auf persönlichen Präferenzen, dem verfügbaren Budget, der Gemeinschaftsunterstützung und der Verfügbarkeit von Ressourcen basieren. Es kann auch hilfreich sein, mit aktuellen oder ehemaligen Schülern beider Optionen zu sprechen, um einen Einblick in ihre Erfahrungen zu erhalten.
Eine Liste von Flugschulen, wird vom Fliegermagazin angeboten und stetig aktualisiert.
Allerdings sind nicht alle Schulen bzw. Vereine hier aufgeführt.
Dauer
Die Dauer Pilotenlizenz Ausbildung (PPL/LAPL/UL) kann je nach individuellen Umständen, der Flugschule, dem persönlichen Fortschritt und den klimatischen Bedingungen variieren.
Zeitrahmen: Eine PPL-Ausbildung kann typischerweise in 1,5 Jahren abgeschlossen werden, wenn man regelmäßig fliegt und die theoretischen Kurse zügig abschließt. Auch die Schule/Verein muss die Zeit für den Schüler mitbringen. Bringst Du und die Schule/Verein viel Zeit am Stück mit, ist es möglich, die Ausbildung in 3 bis 6 Monaten zu absolvieren, abhängig von Deinem Talent und Lernbereitschaft.
Regelmäßigkeit der Flugstunden: Die Regelmäßigkeit der
Flugstunden spielt eine wichtige Rolle. Regelmäßige Flugstunden fördern eine
konsistente Verbesserung der Flugfertigkeiten. Es müssen natürlich die
Mindestanforderungen je Lizenz absolviert werden. Ein guter Richtwert, um zügig voran zu
kommen, ohne Überfordert zu werden ist eine Flugblockzeit pro Woche.
Mit steigender
Flugerfahrung kann man die Frequenz erhöhen bzw. auch längere Flüge durchführen.
Z.B. Überland oder Alpeneinweisung
Theoretischer Unterricht: Die theoretische Ausbildung kann je nach persönlichem
Tempo und Lernstil zwischen einigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern.
Wichtig: Sobald Du
die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden hast, musst Du innerhalb von zwei Jahren die
praktische Prüfung bestehen und somit die Ausbildung abschließen. Sollte dies nicht der
Fall sein, musst Du die theoretische Prüfung wiederholen.
Der theoretische Unterricht
muss Vorort stattfinden – Ausnahme PPL(A), hier müssen 10 Std. Vorort und 90 Stunden im
Selbststudium absolviert werden, wenn die Schule/Verein dafür zertifiziert ist.
Wetterbedingungen: Die Wetterbedingungen können einen erheblichen Einfluss auf die Ausbildungszeit haben. Schlechtes Wetter kann Flugstunden beeinträchtigen und zu Verzögerungen führen. Grundsätzlich liegt die Flugsaison zwischen ca. April bis Oktober, allerdings kann zu jeder Jahreszeit geflogen werden, auch bei Regen. Das Hauptproblem stellen tiefe Wolkenuntergrenzen oder starker Wind/Sturm dar. Bei starkem Schneefall oder Platzregen ist ebenfalls Vorsicht geboten.
Individuelle Faktoren: Individuelle Faktoren wie persönliches Engagement, Studienfähigkeiten, Verständnis für die theoretischen Konzepte und natürliche Flugfähigkeiten können Deine Ausbildungsdauer beeinflussen.
Finanzielle Überlegungen: Die finanziellen Ressourcen spielen eine wichtige Rolle. Eine konstante Finanzierung ermöglicht es Dir, die Flugstunden regelmäßig zu absolvieren, was die Ausbildungsdauer verkürzen kann. Auch die Fahrt zum Flugplatz kann ein individueller Kostenpunkt sein.
Zusammengefasst solltest Du für die Ausbildung, mit einem hauptberuflichen Job, im Durchschnitt mit ca. 1,5 Jahren rechnen.
Es ist wichtig, dass angehende Piloten mit ihrer Flugschule kommunizieren, um einen klaren Zeitplan und eine realistische Einschätzung der Ausbildungsdauer zu erhalten. Eine engagierte und konsistente Herangehensweise an die Ausbildung trägt dazu bei, die Lizenz in kürzerer Zeit zu erlangen.
Kosten
Die Kosten für eine PPL (Private Pilot License) können erheblich variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Aspekte, die die Kosten beeinflussen können:
Flugschule: Die Gebühren, die von verschiedenen Flugschulen erhoben werden, können stark variieren. Einige Schulen bieten möglicherweise Komplettpakete an, während andere die Kosten einzeln auflisten.
Flugzeugtyp: Die Wahl des Flugzeugtyps für die Ausbildung kann die Kosten beeinflussen. Kleinere Flugzeuge sind in der Regel günstiger pro Flugstunde als größere oder leistungsfähigere Modelle.
Theoretische Schulungen: Die Kosten für theoretische Schulungen und Materialien, einschließlich Lehrbücher, Online-Kurse und Prüfungsgebühren, sollten berücksichtigt werden. Auch die Kurse für die Sprechfunkzeugnisse zählen dazu.
Flugstunden: Die Anzahl der erforderlichen Flugstunden variiert, und die Kosten pro Flugstunde können je nach Region unterschiedlich sein. Auch die Wahl des Flugzeuges (C152/C172) kann summiert einen großen finanziellen Unterschied machen.
Bodenunterricht: Einige Flugschulen berechnen zusätzliche Gebühren für den theoretischen Unterricht oder Bodenunterricht. Ebenfalls können Ausbildungsgtätten neben den Flugstunden auch Gebühren für das Briefing bzw. Debriefing erheben.
Prüfungsgebühren: Die Kosten für die Abschlussprüfungen und die Ausstellung der Lizenz können ebenfalls Teil der Gesamtkosten sein. Neben der theoretischen und praktischen Prüfung, fallen gebühren für die Sprechfunkprüfung und ggf. ICAO SPrachprüfung an.
Medizinische Untersuchung: Eine medizinische Untersuchung ist normalerweise erforderlich und kann zusätzliche Kosten verursachen. Sowohl die augenärztliche Untersuchung, als auch die Hauptuntersuchung beim Fliegerarzt.
Versicherung: Einige Schulen können von den Schülern verlangen, eine Versicherung abzuschließen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.Ebenfalls ist es nicht unüblich, dass Ausbildungsstätten eine Kaution erheben. Diese ist oft über mehrere 1000,00 EUR. Die Kaution bekommt ihr zwar mit bestehen der praktischen Prüfung zurück, muss allerdings von Anfang an berücksichtigt werden und stehen für die Bezahlung der Ausbildungskosten nicht zur Verfügung.
Die Gesamtkosten für eine PPL können daher zwischen einigen Tausend bis zu mehreren Zehntausend Euro liegen. Es ist wichtig, alle diese Faktoren zu berücksichtigen und einen klaren Überblick über die Kosten zu erhalten, bevor man sich für die Ausbildung entscheidet. Ein Gespräch mit Fluglehrern oder Flugschulvertretern kann auch helfen, einen besseren Einblick in die erwarteten Kosten zu bekommen.
Wichtig zu beachten sind „versteckte“ Kosten, welche nicht von der Flugschule kommuniziert werden, aber notwendig sind. Andere sind optional aber empfehlenswert.
Grobes Beispiel PPL(A):
Bezeichnung |
Kosten |
Theorieunterricht |
1.000,00 EUR |
Lehrmaterial |
300,00 EUR |
Flugstunden (C152) je 250 EUR (35 Std.) |
8.750,00 EUR |
Flugstunden (C172) je 300 EUR (10 Std.) |
3000,00 EUR |
Landegebühr je 10 EUR (50-100 Stk.) |
1000,00 EUR |
Verwaltungskosten Schule |
250,00 EUR |
Medical Class 2 |
150,00 EUR |
Augenarzt - Untersuchung |
100,00 EUR |
Theorieprüfung |
150,00 EUR |
Sprechfunkprüfung |
100,00 EUR |
Praktische Prüfung |
150,00 EUR |
Verwaltungskosten Behörden |
Ca. 300,00 EUR |
Opt. Headset (500,00 EUR - 1000,00 EUR) |
750,00 EUR |
Opt. Ausrüstung (Tasche, Klemmbrett, etc.) |
100,00 EUR |
GESAMT |
16.100,00 EUR |
Zusammenfassung – Was muss ich beachten?
Art der Lizenz: Entscheide, abhängig von Deinen Interessen und Zielen, welche Art von Fluglizenz Du erwerben möchtest.
Voraussetzungen: Überprüfe die Voraussetzungen für die von Dir gewählte Lizenz. Dazu gehören oft ein Mindestalter, eine medizinische Untersuchung, eine Zuverlässigkeitsprüfung, theoretische Schulungen und eine bestimmte Anzahl an Flugstunden.
Finanzierung: Plane die Finanzierung deiner Flugausbildung. Die Kosten können je nach Art der Lizenz und Region stark variieren. Berücksichtige nicht nur die Schulungsgebühren, sondern auch andere Ausgaben wie Lehrmaterialien, Prüfungsgebühren und eventuell Flugzeugmiete. Es ist Empfehlenswert, das Geld für die Ausbildung bereits zu besitzen und nicht mit monatlichen Gehältern zu planen. Es wird leider immer etwas teurer.
Flugschule wählen: Entscheide, ob Du Dich an einer Flugschule oder einem Flugschulverein anmelden möchtest. Vergleiche die Angebote, die Qualität der Ausbildung, den Ruf der Einrichtung und die Verfügbarkeit von Ressourcen. Ruf bei den verschiedenen Schulen/Vereinen an. Somit bekommst am schnellsten einen Eindruck über den Ablauf und die Organisation.
Theoretische Schulungen: Absolviere die theoretischen Schulungen, die für die Lizenz erforderlich sind. Neben „Schulbetrieb“ wirst du nicht an einem ausgiebigen Selbststudium vorbeikommen. Erledige die Theorie und die Prüfungen so schnell wie möglich am Stück. Das Fliegen ist wesentlich effizienter und man hat den Kopf für die Praxis frei.
Praktische Flugstunden: Sammle die notwendige Anzahl an praktischen Flugstunden, sowohl mit einem Fluglehrer (Dual Instruction) als auch alleine (Solo Flüge). Sobald man alleine fliegen darf, können Stunden schnell gesammelt werden, da man nur bescheid geben muss. Der Fluglehrer muss zu diesem Zeitpunkt nicht mal mehr am Flugplatz sein. Telefonische Erreichbarkeit genügt.
Prüfungsvorbereitung: Bereite Dich auf die theoretische und praktische Prüfung vor. Dies beinhaltet oft intensives Lernen, Übungsflüge und Mock-Prüfungen. Vergiss nie die Zeit und die Kosten mitzuberechnen.
Medizinische Anforderungen: Achte darauf, die medizinischen Anforderungen für Deine Lizenz aufrechtzuerhalten. Du musst in der Lage sein, die gesundheitlichen Standards zu erfüllen, um flugtauglich zu bleiben.
Flugprüfung: Bestehe die praktische Flugprüfung. Hierbei werden Deine Flugfertigkeiten und Dein Verständnis der Luftfahrtbestimmungen überprüft. Wenn du es bis dahin schaffst – ist die Endprüfung kein Problem mehr. Hier besitzt du so viel Routine, dass es wie ein ganz normaler Überprüfungsflug wirkt.
Lizenz erwerben: Nach erfolgreichem Abschluss aller Anforderungen und Prüfungen
erhältst Du deine Fluglizenz, dies dauert in der Regel 2-4 Wochen, in dieser Zeit darfst du
leider nicht mehr fliegen.
Hiervon zu unterscheiden ist die Klassenberechtigung zum Fliegen:
Beachte, dass die Klassenberechtigung zum Fliegen regelmäßige Überprüfungen
oder Fortbildungen erfordert, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Berechtigung weiterhin
als aktiv gilt.
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