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Offizielle Veröffentlichung zum Sprechfunk von der DFS zum Download.
Gesetzliches
Verordnung über Flugfunk/Sprechfunkt (1.MÄRZ 1994)
Eine Luftfunkstelle ist eine Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Bord
eines Luftfahrzeuges.
Eine Bodenfunkstelle ist eine Funkstelle des
beweglichen Flugfunkdienstes an Land oder, in bestimmten Fällen an Bord eines Schiffes oder auf
einer Seeplattform
Beweglicher Flugfunkdienst:
Funkverkehr zwischen Luftfunkstellen und
Bodenfunkstellen oder Luftfunkstellen untereinander
Ein Fluggast darf den Sprechfunkverkehr und die Funknavigation ausüben, wenn er ein Flugfunkzeugnis besitzt.
Kein Flugfunkzeugnis brauchen:
- der Flugschüler in der Platzrunde von Flugplätzen mit/ ohne Flugverkehrskontrolle
- Funkstellen in KFZ in Verbindung mit Segelflugzeug, Rufzeichen "RÜCKHOLER" oder Freiballon, Rufzeichen "VERFOLGER"
- Piloten von Luftsportgeräten, Freiballonen und Segelflugzeugen, solange sie nicht in den Lufträumen C oder D betrieben werden.
- Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen (Seite 29) eingesetzt werden.
Zuständig: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).
Gültigkeitsdauer: unbeschränkt
Entzug: Bei grobem Verstoß oder wenn keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung des Funkdienstes besteht.
IFV (Internationaler Fernmeldevertrag)
ist die Grundlage für den internationalen Austausch von Meldungen. Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, Meldungen weiterzugeben, außer wenn die Sicherheit des Staates gefährdet ist oder gegen Gesetze, öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstoßen wird.
Fernmeldegeheimnis: gilt für alle Meldungen außer obigen.
TKG - Telekommunikationsgesetz
Die rechtliche Grundlage für das Errichten und Betreiben von Fernmeldeanlagen.
Frequenzzuteilungen zum Betrieb von Boden- und Luftfunkstellen werden durch die Regulierungs- Behörde für Telekommunikation und Post (RegTP) erteilt.
Die Genehmigung für eine Funkanlage wird auf Antrag vom zuständigen BAPT erteilt.
Fernmeldegeheimnis:
Bei Aushändigung des Sprechfunkzeugnisses verpflichtet sich der Besitzer zur Einhaltung.
- Meldungen nicht an Dritte weitergeben, außer sie sind an die Funkstelle gerichtet. Die Tatsache, daß Meldungen gehört wurden, nicht erwähnen.
- Lfz-Führer kann vom Funker verlangen, daß nicht für das eigene Lfz bestimmte Meldungen aufgenommen und ihm gegeben werden.
- Meldungen weitergeben bei Drohung von Gefahr für Fahrzeug und Menschenleben oder bei Gefährdung des Staates (Hochverrat, Landesverrat, Spionage).
- Richter (strafrechtliche Untersuchungen) und Staatsanwalt (bei Gefahr in Verzug) können vom Fernmeldegeheimnis entbinden.
Vergehen gegen das TKG wird mit Freiheitsentzug geahndet (Strafgesetzbuch).
Der Mißbrauch
von Notzeichen ist verboten (Rote Leuchtkugel, Mayday, SOS).
VO - Funk: Vollzugsordnung für den Funkdienst
Aussendungsart:
Amplituden-Modulation: Amplitude der Trägerwelle wird verändert durch Tonwelle z.B. Sprache. Der Funkverkehr wird als Wechselsprechverkehr durchgeführt.
MW - Mittelwellen: 300 - 3000 kHz (NDB).
UKW - Ultrakurzwellen:
- VHF - Very High Frequency: 30-300 MHz (Sprechfunk und VOR).
- UHF - Ultra High Frequency: 300 - 3000 MHz (Radar).
Ultrakurzwellen breiten sich "quasi-optisch" aus, etwa bis zum Horizont. Der Empfang wird durch die Flughöhe und durch topografische Verhältnisse beeinflusst. Ein problemloser Empfang kann erwartet werden, wenn sich das Luftfahrzeug in ausreichend großer Höhe und nahe der Bodenfunkstelle befindet. In FL 65 beträgt die maximal zu erwartende Entfernung über flachem Gelände ca. 95 NM
Flugfrequenzen:
- 108.00 MHz - 117.95 MHz VOR/NDB Kanalabstand: 0.05 MHz
- 117,975 - 137 MHz Flugsprechfunk.
Kanalabstand im unteren Luftraum: 25 kHz, im oberen Luftraum 8,33 kHz - 121,5 MHz Internationale Notfrequenz.
Funktionsgebundene Frequenzen: z.B. Rückholen, Bord-Bord, usw.
Flugplatz mit Flugplatzkontrolldienst (FVK)
- Flugverkehrskontrollfreigabe (Freigabe/ clearance) durch Funk oder Zeichen für alle Bewegungen durch die das Rollen, Starten und Landen eingeleitet werden, oder die in Zusammenhang damit stehen.
- Dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz der Platzkontrollstelle halten. Falls dies nicht
möglich ist, auf Anweisungen durch Licht- und Bodensignale, sowie Zeichen achten.
Vor dem Start Freigabe zum Verlassen der Kontrollzone notwendig.
Zuständigkeit Vorfeld: Flugplatzhalter
Zuständigkeit Piste/Runway: Tower
Prüfung der Vorflugkontrolle
Auf Verlangen der Luftaufsicht
- nachweisen, daß der Flug ordnungsgemäß vorbereitet wurde.
- die vorgeschriebenen Ausweise zur Überprüfung aushändigen.
Behörden / Organisationen
BMVBW - Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Abteilung Luftfahrt als oberste Luftfahrtbehörde ist zuständig für Gesetzliche Regelungen und beauftragt die folgenden Behörden mit besonderen Aufgaben. 100-prozentiger Eigner der DFS GmbH.
UIT (Union intern. Telekommunikation) Internationaler Fernmeldeverein
Internationale Zusammenarbeit beim Fernmeldewesen fast aller Staaten. Sitz: Genf. UIT sowie ICAO (International Civil Aviation Organisation) sind UNO angeschlossen. Vertragliche Grundlage: IFV und Vollzugsordnungen.
DFS – Deutsche Flugsicherungs GmbH
Seit 1993 organisationsprivatisiert. Seit dem 1. Februar 1994 ist die DFS sowohl für die Kontrolle des zivilen als auch des militärischen Luftverkehrs außerhalb der Militärflugplätze verantwortlich. Geschäftsleitung in Offenbach: Verwaltung, Planung und Überwachung von Betrieb und Technik. Regionalstellen: Bremen, Düsseldorf, Langen, München und Berlin.
Niederlassungen: Dresden, Erfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe (Rhein-UIR), Köln-Bonn, Leipzig, Maastricht, Münster-Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken, Stuttgart.
Sonderstellen: DFS-Flugsicherungsakademie, Erprobungsstelle, Büro NfL.
Flugsicherungsbetriebsdienste
- FVK - Flugverkehrskontrolldienst (ATC - air traffic control)
Lenkung des Luftverkehrs im kontrollierten Luftraum, um Zusammenstöße zu vermeiden (Staffelung) und den Verkehr zu beschleunigen. Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Regelmäßigkeit und Lärmvermeidung. - ACC - Bezirkskontrolldienst (area control center)
lenkt IFR-Flüge außerhalb der unmittelbaren Flugplatzumgebung. Besondere Frequenzen für FIS. - APP - Anflugkontrolldienst (approach control) lenkt alle an- und abfliegenden IFR-Flüge in Flugplatznähe. Übergabe an TWR in Sichtweite des Platzes. Staffelt Sonder-VFR, wenn noch nicht in Sichtweite des Towerlotsen.
- TWR - Flugplatzkontrolldienst (aerodrome control tower) lenkt IFR-Flüge in Sichtweite, VFR in CTR, Rollfeldverkehr (außer Vorfeld). Erteilt die mit APP koordinierten Sonder-VFR Freigaben. Alarmierung der Flughafenfeuerwehr. Schaltung der Flughafenbefeuerung.
- FIS - Fluginformationsdienst (Flight information service)
Informationen über Sprechfunk an alle Lfz im Fluge für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung im kontrollierten und unkontrollierten Luftraum, insbesondere von VFR-Flügen. Rufzeichen ... INFORMATION - Wetter und Verkehrsinformationen.
- Weitergabe von Start-/Landemeldungen.
- Navigationsunterstützung durch Peilungen und Radarführungen.
Flugverkehrsberatungsdienst
Staffelung von IFR-Flügen im
unkontrollierten Luftraum (in Deutschland nur Luftraum F) im Rahmen eines erweiterten
Fluginformationsdienstes.
- ALS - Flugalarmdienst (alerting service)
Alarmierung und Unterstützung des Such- und Rettungsdienstes.
Alarmierung nach drei Stufen 1. Ungewißheitsstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe. - FB - Flugberatungsdienst (AIS - aeronautical information service)
Beratung über Flugplätze, Lufträume, FS-Verfahren, Funknavigation, besondere Hindernisse und Gefahren vor dem Flug. Informationen aus Luftfahrthandbüchern (AIP) und Nachrichten für Luftfahrer (NFL). Annahme, prüfen und weiterleiten von Flugplänen und Landemeldungen. Beratung persönlich oder telefonisch. - FF - Flugfernmeldedienst (aeronautical telecommunication service)
Weitergabe von Flugplänen und Notam auf eigenem Fernschreibnetz. - LBA - Luftfahrtbundesamt
- BFU- Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Mitwirkung beim Such- und Rettungsdienst.
Luftfahrtlandesbehörden
- Luftfahrererlaubnisse
- Flugplätze
- Luftfahrtunternehmen
- Veranstaltungen
- Besondere Genehmigungen
- Luftaufsicht:
Abmeldung bei Luftaufsicht vor dem Flug. Sorgt für Sicherheit (Gefahrenabwehr). Kann Start oder Landung verbieten. An unkontrollierten Flugplätzen auch zuständig für Sicherheit des Flugplatzverkehrs durch Roll-, Start und Landeinformationen (... INFO). Deshalb rechtzeitige Aufnahme der Funkverbindung. - SAR – Search and Rescue
Organisation und Koordination des Such- und Rettungsdienstes
SAR-Bereiche mit Leitstellen (RCC - rescue coordination center): Münster und Glücksburg. - DWD – Deutscher Wetterdienst
Zentrale in Offenbach. Nebenstellen auf allen kontrollierten Flugplätzen.
Wetterbeobachtung und -beratung, Vorhersagen. (AIP - GEN 3).
Rufzeichen
Rufzeichen mit Flugverkehrskontrolle (FVK - kontrollierter Flugplatz):
- ROLLKONTROLLE (... GROUND) - Bewegungslenkung auf dem Rollfeld
- TURM (... TOWER) - Flugplatzverkehrslenkung
- RADAR - Flugverkehrslenkung mit Radar (ACC/APP)
- INFORMATION - Fluginformationsdienst durch das Flugsicherungsunternehmen
Rufzeichen ohne Flugverkehrskontrolle:
- RADIO - Flugplatzinformation durch Luftaufsicht/Flugleitung an Landeplätzen
- SEGELFLUG, ... START - Segelflugbetrieb
- SCHULE - Ausbildung
- RÜCKHOLER (Segelflug) - VERFOLGER (Ballon)
- VORFELD (... APRON) - Lenkung auf Vorfeld durch Flughafenunternehmer
Rufzeichen von Luftfunkstellen
Werden aus Staatszugehörigkeits- + Eintragungszeichen gebildet: 5 Buchstaben (z.B. DEMIL). Deutschland: 1. Buchstabe D, 2. Buchstabe A bis N (außer D) nach Gewichtsklasse:
- E - einmotorig bis 2 t
- G - mehrmotorig bis 2 t
- F - einmotorig 2 bis 5,7 t
- I - mehrmotorig 2 bis 5,7 t
- C - 5,7 bis 14 t
- B - 14 bis 20 t
- A - über 20 t
- H – Hubschrauber
- K - Motorsegler
- L - Luftschiff
- M - motorgetriebene Luftsportgeräte
- N - nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte D 6789 – Segelflugzeug
Abkürzen von Rufzeichen
- Erster und die letzten zwei Buchstaben, z. B. D-EMIL = D-IL, PIPER-IL.
- Bei mehr als 5 Zeichen: Das erste und die drei letzten Zeichen.
- Abkürzung zuerst von der Bodenfunkstelle, wenn Funkverbindung hergestellt und keine Verwechslung möglich ist. Nach einem Frequenzwechsel vorerst wieder volles Rufzeichen.
- Ändern von Rufzeichen nur, wenn die Bodenfunkstelle zur Vermeidung von Verwechslungen ausdrücklich ein anderes Rufzeichen zuweist.
Anrufe
Einleitungsanruf = Herstellung des ersten Funkkontakts.
- Zuerst Rufzeichen der anzusprechenden Funkstelle, dann Rufzeichen der rufenden
Funkstelle.
B. "MÜNCHEN ROLLKONTROLLE - DEJWB (MÜNCHEN GROUND - DEJWB)"
Antwort: "DEJWB - MÜNCHEN ROLLKONTROLLE (DEJWB-MÜNCHEN GROUND)". - Rufzeichen der Bodenfunkstelle weglassen, nach Herstellen der Sprechfunkverbindung.
- Falls keine Antwort kommt: Anruf nach frühestens 10 Sekunden wiederholen.
Mehrfachanruf
Gleichzeitiges anrufen mehrerer Funkstellen.
"DEGIL - DGABF - DEMIL - RUFEN SIE TURM AUF 118,7"
"DEGIL - DGABF - DEMIL - CONTACT TOWER ON
118,7."
Bestätigung von allen Lfz in der Reihenfolge des Anrufs.
Allgemeiner Anruf
Gleichzeitiges anrufen aller auf der Frequenz befindlichen Funkstellen.
"An alle - Hamburg Turm - Gewitter mit schwerem Hagel nördlich von Hamburg - Hamburg Turm
Ende"
"ALL STATIONS - HAMBURG TOWER - THUNDERSTORM WITH SEVERE HAIL NORTH OF HAMBURG - HAMBURG
TOWER OUT".
Ein allgemeiner Anruf wird nicht bestätigt.
Unklare Rufzeichen
- Wenn man sich nicht sicher ist, ob man angerufen wurde: nicht nachfragen bzw. antworten, sondern auf den nächsten Anruf warten.
- Wenn das Rufzeichen der rufenden Funkstelle nicht verstanden wurde:
"WIEDERHOLEN SIE IHR RUFZEICHEN" (SAY AGAIN YOUR CALL SIGN).
Rundsendung (Broadcast)
Eine Übermittlung von Informationen an die Luftfahrt, die nicht an eine oder mehrere bestimmte Stellen gerichtet sind. (z.B. SIGMET, VOLMET, ATIS, Gefahrenmeldung auf der FIS-Frequenz)
Testsendung (RADIO CHECK)
Nur wenn notwendig. Nicht länger als 10 Sekunden.
"MÜNCHEN INFORMATION DEMKW - FUNKTEST (RADIO CHECK)".
"DEMKW - HÖRE SIE 4 (READ YOU
4)".
Stufen:
1 - unverständlich (unreadable)
2 - zeitweise verständlich (readable now and then)
3 - schwer verständlich (readable but with difficulty)
4 - verständlich
(readable)
5- sehr gut verständlich (perfectly readable)
Dauernde Hörbereitschaft ist vorgeschrieben für
- IFR-Flüge
- Flüge in den Lufträumen C und D
- VFR bei Nacht im Luftraum E
- an Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle
Funkmeldungen
Funkdisziplin
- Eingestellte Frequenz auf Richtigkeit überprüfen und sicherstellen, dass kein laufender Funkverkehr gestört wird.
- Warten bis die Frequenz frei ist, nur Senden oder Empfangen wechselweise möglich: Wechselsprechverkehr. Bei zwei gleichzeitigen Sendungen entsteht eine Überlagerung.
- Deutlich sprechen. Gleichbleibender Stimmaufwand und Geschwindigkeit.
- So kurz wie möglich, aber trotzdem alles Notwendige.
- Sprechgruppen einhalten!
- Sprechfunkfrequenz nicht durch verklemmen der Sprechtaste blockieren (stuck mike button).
- Der Bord-Bord Verkehr zwischen Luftfahrzeugen ist zulässig zum Austausch notwendiger Flugbetriebs- meldungen. Dabei die Rangfolge der Meldungsarten (Seite 28) berücksichtigen, d.h. durch Betriebsmeldungen nicht die Kontrollmeldungen stören.
Wörtlich zu wiederholende Meldungen
- Transpondereinstellungen
- Freigaben
- Luftdruckwerte zur Höhenmessereinstellung (QNH, QFE)
- Pistenbezeichnungen
- Anweisungen, die Auswirkung auf die Bewegung des Lfz haben (Steuerkurs, Flughöhe, Geschwindigkeit)
- bei Frequenzwechsel die Frequenz
Redewendungen
Alle Sprechgruppen mit Beschreibung offiziell von der DFS zum Download.
Notmeldungen
Eine Notlage liegt vor, wenn Luftfahrzeuge oder deren Insassen von schwerer und unmittelbarer Gefahr bedroht sind und sofortiger Hilfe bedürfen.
Notzeichen: MAYDAY.
Notanruf: Mayday - Mayday - Mayday - München Turm - DENOK.
Aufbau Notmeldung:
- Art der Notlage
- Absicht des Piloten
- Art der gewünschten Hilfe
- Standort, evtl. Kurs und Flughöhe.
Beispiel: "MAYDAY - MAYDAY - MAYDAY - MÜNCHEN TURM - DETAV - MOTOR SETZT AUS - VERSUCHE FLUGPLATZ ZU ERREICHEN ERBITTE QDM - STANDORT 9 MEILEN SÜDLICH-4000 FUB".
Einmal MAYDAY vor allen folgenden Meldungen.
Auf benutzter Frequenz bleiben oder auf
Notfrequenzen gehen.
Internationale Notfrequenz: 121,5 MHz oder militärische Notfrequenz: 243,0 MHz
Transponder: A 7700.
Nichtbeteiligte: Funkverkehr einstellen, aber hörbereit bleiben.
Funkstille auferlegen: HALTEN SIE FUNKSTILLE - MAYDAY (STOP TRANSMITTING - MAYDAY)
Aufhebung der Funkstille: NOTVERKEHR BEENDET (DISTRESS TRAFFIC ENDED)
Dringlichkeitsmeldungen
Wenn die Sicherheit eines anderen Luftfahrzeuges, Fahrzeuges oder einer Person betroffen ist.
Dringlichkeitszeichen: PANPAN vorzugsweise 3mal gesprochen. Meldung wie bei Notverkehr auf benutzter Frequenz.
Nichtbeteiligte: Dringlichkeitsverkehr nicht stören.
Beispiel: "PANPAN - PANPAN - PANPAN - MÜNCHEN INFORMATION - DEKUZ - UNFALL AUF DER AUTOBAHN - POSITION 8 KILOMETER NÖRDLICH HOLZKIRCHEN - 2 AUTOS BRENNEN".
Peilfunkmeldungen
Meldungen zur navigatorischen Unterstützung der Luftfahrzeugführer. Übermittlung oder Erbitten von Peilwerten (QDM, QDR, QTE). Beispiel: "ERBITTE QDM"
Flugsicherheitsmeldungen
Meldungen, die bei der Durchführung des Flugverkehrskontrolldienstes übermittelt werden:
- Freigaben und Anweisungen z.B. Startfreigabe "START FREI, PISTE 05" oder Kursführung "ERBITTE RADARFÜHRUNG ZUM UMFLIEGEN EINES GEWITTERS".
- Standortmeldungen (position reports).
- Wichtige Meldungen für Luftfahrzeuge im Fluge.
Wettermeldungen
Siehe METAR/TAF - Wetterdaten
Beispiel METAR (Flugplatzwetter):
EDDH 250950z 240/12 3000RA SCT/16 BKN/24 9/7 1018 NOSIG
Hamburg - Datum 25. des Monats Uhrzeit 0950 UTC |
250950z |
Wind 240° mit 12 Knoten |
240/12 |
Sicht 3000 m in Regen |
3000 Regen |
Wolken SCT in 1600 ft, BKN in 2400 ft |
SCT/16, BKN/24 |
Temperatur 9° - Taupunkt 7° Celsius |
9/7 |
QNH 1018 Hektopascal |
1018 |
Trend: Keine bedeutende Änderung |
NOSIG |
Uhrzeit: Beobachtungen normalerweise 20 und 50 Min. nach jeder Stunde.
Wind: Spitzenböen (Gusts), wenn 10 kt über dem Durchschnitt z.B. 27022G35
Sicht: Bis 5000 m in Meter, darüber in Kilometer. Angabe 9999, wenn die Sichtweite 10 km oder mehr beträgt. Landebahnsichtweite (RVR) R27/0800 = RVR-Schwelle 27 ist 800 m. Wird instrumentell bestimmt.
Wetter: Schneefall, Regen, Nebel, Dunst etc. Angabe in Abkürzungen laut AIP GEN 3.
Wolken:
- FEW (few - leicht)1 bis 2/8
- SCT (scattered mittel) = 3 bis 4/8
- BKN (broken - stark) = 5 bis 7/8
- OVC (overcast - geschlossen) = 8/8
- SKC Sky Clear. Wolkenarten CB (cumulonimbus) und TCU (towering cumulus).
Temperatur/Taupunkt in Grad Celsius. QNH in hPa (Hektopascal).
Trend: Vorhersage erwarteter bedeutender Änderungen für die nächsten zwei Stunden
CAVOK:
(Clouds And Visibility OK) = Sicht 10 km oder mehr, keine Wolken unter
5000 ft GND, keine CB (Cumulus-Nimbus Wolke), kein Niederschlag, Gewitter, Schneefegen oder flacher
Nebel. NOSIG: Keine bedeutsame Änderung (NO SIGnificant change). Der Trend ist 2 Stunden
gültig.
Ausstrahlung der Wettermeldungen über
- ATIS:
(Automatic Terminal Information Service): Automatische Ausstrahlung vonStart-/Landeinformationen zur sicheren Durchführung von Flügen (u.a. Wettermeldung) in englischer Sprache auf besonderen Frequenzen. - VOLMET:
Flugrundfunkdienst für Flughafenwettermeldungen und Landewettervorhersagen von mehreren Flugplätzen in englischer Sprache auf besonderen Frequenzen vom Tonband. - SIGMET:
(SIGnificant METeorological Phenomena): Wichtige Wettermeldungen als Flugrund- Funksendung (broadcast) auf Fluginformationsfrequenzen zur vollen und halben Stunde.
Veröffentlichungen
NFL – Nachrichten für Luftfahrer
- NfL I - Anordnungen, Informationen für Flugbetrieb.
- NfL II - Luftfahrtgerät und -personal.
- Postzustellung für alle Interessenten. Deutsche Sprache.
AIP - Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication) Für jeden ICAO-Staat, in englischer und Landessprache.
GEN – Allgemeines
- GEN 1 - Nationale Regelungen und Anforderungen
- GEN 2 - Tabellen und Abkürzungen
- GEN 3-Dienste
- GEN 4 - Gebühren für Flugplätze und Flugsicherungsdienste
ENR – Strecke
- ENR 1 - Allgemeine Regeln und Verfahren
- ENR 2 - ATS-Luftraum
- ENR 3 - ATS-Strecken
- ENR 4 - Funknavigationsanlagen/-systeme
- ENR 5 – Navigationswarnungen
- ENR 6 – Streckenkarte
AD – Flugplätze
- AD 1 - Flugplätze – Einführung
- AD 2 – Flugplätze
- AD 3 - Hubschrauberlandeplätze
AIP VFR
Unterteilt in die Abschnitte GEN (Allgemein), ENR (Strecke) und AD
(Flugplätze)
- Sichtanflug- und Sichtabflugverfahren an Flughäfen und Landeplätzen mit Frequenzen.
- Hinweise aus dem Vorhandensein von Peilfunkstellen an einem Flugplatz.
- Zuständiger Flugberatungs- und Wetterdienst (Telefonnummern).
- Frequenzen des zuständigen Fluginformationsdienstes.
AIP BERICHTIGUNGEN (AMD)
Änderungen im Luftfahrthandbuch IFR, die
permanent oder über einen längeren Zeitraum gültig sind. Bekanntgabe zu den AIRAC
Terminen, Inkrafttreten sechs Wochen später.
NOTAM
Zeitlich befristete Änderungen und Besonderheiten, für die
schnellste Verbreitung notwendig ist. Per Fernschreiben an Flugberatungs- und Kontrolistellen in
englischer Sprache.
VFR-BULLETIN
Zusammenfassung aller neuen Informationen für VFR
(14-tägig).
AIC
Informationen die weder als NOTAM, noch in der AIP veröffentlicht
werden, deren Verbreitung aber im Interesse der Luftfahrt zweckmäßig erscheint.
ICAO - Luftfahrtkarten 1:500 000
VFR-KARTE. Neuveröffentlichungen je nach
Bedarf, mindestens aber jährlich (Start der VFR-Saison).
Lufträume.
Flugplatzfrequenzen. Funknavigation. Höhen von Hindernissen in Fuß über MSL.
Sonstiges
Sprache
- Flugsicherung:
Normalerweise Englisch, Deutsch nur bei Flügen nach Sichtflugregeln und Rollverkehr auf dafür vorgesehenen Frequenzen. - Landeplätze:
Funkverkehr auf Deutsch. Englisch nur auf festgelegten Frequenzen.
Uhrzeit
- UTC - Koordinierte Weltzeit (Universal Time Coordinated) = z (Zulu).
- Nur Minutenzahl der laufenden Stunde zweistellig übermitteln: 1412 = eins – zwo
- Volle Stunde: 15 Uhr eins - fünf - Uhr (one - five on the hour).
- Wenn eine Verwechslung der Stunde möglich ist: vierstellig mit Stunde und Minuten.
Platzrunde (Traffic Circuit)

- Rollhalt:
Eine markierte Position, in der Regel auf einer Rollbahn, in ausreichendem Abstand zu einer Piste. - Pistenbezeichnung:
Sie ergibt sich aus der Richtung in die gestartet wird, abge- rundet auf die nächsten vollen zehn Grad, z.B. bei einer Startbahnrichtung von 043° ist die Bezeichnung "04". Die Startbahn verläuft in Richtung NO (Nordost). - Windrichtung:
Sie gibt die Richtung an, aus der der Wind weht. Bei Startbahn 04 und W/V = 040°/10 kt hat das Flugzeug Gegenwind, bei W/V 310°/15 kt Wind von links.