Die Private Pilot License (PPL)-Ausbildung ist eine umfassende Schulung, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten vermittelt. Ein charakteristisches Merkmal dieses Ausbildungsprozesses ist die flexible Kombination von Theorie und Praxis, die es den angehenden Piloten ermöglicht, ihren individuellen Ausbildungsweg zu gehen.
Ziel dieser Kombination, und mit Blick auf die praktische Abschlussprüfung, ist es folgende Punkte zu erreichen – Beispiel PPL(A):
- Mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer
- Mindestens 10 Flugstunden ohne Lehrer (Solo Flug)
- Mindestens 5 Flugstunden Überlandflugmit mindestens 270 km (150 NM) wobei auf zwei anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz jeweils eine vollständig abgeschlossene Landung durchgeführt werden müssen.
- Maximal 5 Flugstunden Training in einem Simulator
Vorbereitung
Bevor du dich in einer Flugschule oder einem Verein anmeldest, solltest du dein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) erhalten, entweder LAPL oder Klasse 2. Ohne dieses darfst du nicht fliegen. Das Medical teilt sich grundsätzlich in zwei Teile auf:
- die augenärztliche Untersuchung, Augen- und Sehkraftuntersuchung
- die Hauptuntersuchung, die körperliche und psychische Aspekte umfasst
Bei der Augenuntersuchung werden deine Sehkraft, dein Augendruck und dein peripheres Sehen getestet. Eine Brille ist z.B. Kein Problem, solange die Dioptrien unter +/-6 liegen. Eine Farbenschwäche bzw. -blindheit führt zu einem nicht bestehen der Augenärztlichen Untersuchung. Die Hauptuntersuchung betrifft dein Herz, deinen Kreislauf, deine Psyche und beinhaltet auch Drogentests. Hier müssen einige Fragebögen ausgefüllt werden und leichte Sport- bzw. Koordinationsübungen gemacht werden.
Sobald das Medical in der Tasche ist, kannst du dich bei einer Flugschule oder einem Verein anmelden. Nach der Auswahl der Flugschule oder des Vereins und der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags muss dich die Ausbildungsstätte als Flugschüler melden.
Erst dann werden zum Beispiel deine Theoriestunden berücksichtigt. Dies ist wichtig, da du beispielsweise bei der PPL(A) Ausbildung 100 Theoriestunden benötigst.
Beginn
Die Ausbildung beginnt üblicherweise mit der theoretischen Ausbildung. Diese kann entweder eigenständig oder in Kombination mit den ersten Flugstunden absolviert werden. Strategisch empfiehlt sich jedoch, möglichst viel theoretisches Wissen zu erlangen, bevor die praktische Flugausbildung beginnt. Dieser Ansatz zahlt sich in der Praxis aus, indem er Zeit und Kosten reduziert. Die Fähigkeit, theoretisches Wissen mit praktischer Erfahrung zu verbinden, fördert nicht nur das Verständnis, sondern optimiert auch den Lernprozess.
Zur Ausbildung gehört auch der Erwerb des Sprechfunkzeugnisses in deutscher (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I). Dieses benötigst Du spätestens für die Solo Flüge (Ausnahme: Solo-Platzrunden). Für das Sprechfunkzeugnis musst Du ebenfalls eine Theorie- und Praxisprüfung bestehen. Da sich die theoretischen Inhalte stark mit der Theorieprüfung in der PPL-Ausbildung decken, bietet es sich an, beides parallel zu absolvieren. In der Sprechfunk-Praxis-Prüfung musst Du bei einer Simulation eines An- und Abfluges in/aus einer Kontrollzone Dein Können zeigen. Je nach Flugschule bzw. Verein, darf man ohne Sprechfunkzeugnis mehr oder weniger Funken – umso früher man mit jedem Punkt in der Ausbildung startet, desto schneller und effektiver lernt man die Anwendung in der praktischen Ausbildung. Beim Fliegen ist das aller wichtigste die Routine.
Vor dem Beginn der ersten Flugstunden sind jedoch zwei wichtige Voraussetzungen zu erfüllen: die ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung) ohne Eintragungen, sowie das Bestehen einer fliegerärztlichen Untersuchung für das Medical-Zertifikat. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung der physischen und mentalen Eignung des angehenden Piloten.
Der Verlauf der Flugstunden gliedert sich quasi in drei Kapitel, die jeweils spezifische Schwerpunkte setzen:
Erstes Drittel
Im ersten Drittel stehen das Kennenlernen des Flugzeugs mittels Checklisten,
Verfahren am Boden und in der Luft, Basisflüge und Platzrunden im Fokus. Hier erwirbst Du
grundlegende fliegerische Fertigkeiten. Vor Ende des ersten Drittels wird die erste Soloplatzrunde
geflogen, wobei zu diesem Zeitpunkt weder ein Sprechfunkzeugnis noch die Theorieprüfung
zwingend erforderlich sind. Jedoch wird empfohlen, diese Zertifikate frühzeitig zu erwerben, um
Zeit- und Kosteneffizienz zu maximieren. Des Weiteren hilft das erlernte Wissen bei der praktischen
Ausbildung.
Zweites Drittel
Das zweite Drittel konzentriert sich auf Überlandflüge,
Manöverflüge und Airwork, was die Schulung in sicherheitsrelevanten Aspekten wie
Notsituationen und Verhalten in ungewöhnlichen Fluglagen einschließt.
Die
Pflicht-Überlandflüge müssen mit mindestens 270 km (150 NM) erfolgen, wobei auf zwei
anderen Flugplätzen als dem Startflugplatz jeweils eine vollständig abgeschlossene Landung
durchgeführt werden müssen.
"Airwork" bezieht sich auf spezifische Flugmanöver und -techniken, die im Rahmen der Ausbildung eines Privatpiloten erlernt werden. Es handelt sich dabei um Übungen, die über das Basisfliegen und die Platzrunden hinausgehen und auf fortgeschrittenen fliegerischen Fertigkeiten basieren. Es ist entscheidend, um die Sicherheit und die fliegerischen Fertigkeiten eines angehenden Privatpiloten zu verbessern. Es trägt dazu bei, dass der Pilot in der Lage ist, in unterschiedlichen Flugsituationen sicher und souverän zu agieren, wodurch die Gesamtkompetenz und das Vertrauen gestärkt werden.
Airwork umfasst verschiedene Aspekte, darunter:
Notsituationen und Notverfahren: Hierbei werden verschiedene Notsituationen simuliert, um sicherzustellen, dass der Pilot in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Dies kann beispielsweise das Bewältigen eines Triebwerks- oder Ruderausfall, sowie das Handhaben anderer kritischer Situationen einschließen.
Instrumentenflug: Auch wenn die PPL-Ausbildung in erster Linie auf das Fliegen bei guten Wetterbedingungen abzielt, werden während des Airwork auch Grundlagen des Instrumentenflugs vermittelt. Das beinhaltet das Fliegen ausschließlich nach Instrumenten, ohne visuelle Referenzen nach draußen. Zur Unterstützung, wird dabei eine Instrumentenflug-Brille verwendet. Diese schirmt die Sicht seitlich und nach vorne aus dem Cockpit ab.
Manöverflug: Dies umfasst spezielle Flugmanöver, die die fliegerischen Fertigkeiten des Piloten weiterentwickeln. Dazu gehören unter anderem Rollen, Steig- und Sinkflüge, Turns und andere fortgeschrittene Flugbewegungen.
Langsamflug und Stallübungen: Der Pilot lernt, das Flugzeug in kritischen Geschwindigkeitsbereichen zu beherrschen, um einen Stall (Strömungsabriss) zu verhindern oder sicher zu bewältigen. Je nach Fluglehrer und Flugzeug können die Stallübungen bis hin zum Trudeln geübt werden. Dies ist allerdings nicht prüfungsrelevant. Wichtig ist einen Stall richtig zu erkennen und die Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Präzisionsflug: Hier geht es um das präzise Fliegen von
vorgegebenen Flugrouten und das Einhalten von exakten Höhen und Geschwindigkeiten.
Auch
die Präzisionslandung (Motorausfall direkt über der Piste) fällt teilweise in diese
Kategorie. Dabei muss die Platzrunde ohne Motorhilfe abgeflogen und gelandet werden.
Drittes Drittel
Im letzten Drittel stehen hauptsächlich die Soloflüge und die Vorbereitung
auf die abschließende Prüfung im Mittelpunkt. Auch die detaillierte Flugvorbereitung wird
vertieft und perfektioniert.
Insgesamt müssen mindestens 10 Stunden Solo-Flug
nachgewiesen werden, was die 5 Pflichtstunden Überland allerdings auch beinhalten kann.
Nach Abschluss der Pflichtflugstunden (45 Stunden PPL(A)) und abhängig vom individuellen Lernfortschritt, erfolgen Checkflüge mit Lehrern und der Ausbildungsleitung. Anschließend wird der Schüler zur praktischen Prüfung angemeldet, die den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung markiert. Der strukturierte Ablauf gewährleistet nicht nur eine umfassende Ausbildung, sondern ermöglicht auch eine effiziente Vorbereitung auf die PPL-Prüfung.