Ausbildung - Sprechfunkprüfung
Inhalt
Sprechfunkzeugnisse spielen eine entscheidende Rolle in der deutschen Kommunikationslandschaft der Luftfahrt. Diese speziellen Funkzeugnisse sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Kommunikation zwischen verschiedenen Flugzeugen sowie den jeweiligen Kontrollzentralen reibungslos und sicher verläuft. Die Vergabe von Sprechfunkzeugnissen unterliegt klaren Regelungen und Standards, die von den zuständigen Behörden festgelegt werden. Diese Zeugnisse sind nicht nur für professionelle Piloten von Bedeutung, sondern auch für Hobbyflieger, die im deutschen und ausländischen Luftraum unterwegs sind. In dieser Einleitung werden wir einen Überblick über die verschiedenen Arten von Sprechfunkzeugnissen in Deutschland geben und deren Bedeutung für die Sicherheit und Effizienz des Funkverkehrs näher beleuchten.
Sprechfunkzeugnisse
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I)
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II)
- Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (BZF E)
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)
- Allgemeines Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (AZF E)
Die Sprechfunkzeugnisse können völlig unabhängig von einer Pilotenlizenz erworben werden. Sollte z.B. der Partner eine Pilotenlizenz haben, ist es möglich ein Sprechfunkzeugnis zu machen um anschließend bei Flügen, diesen zu unterstützen.
Das Sprechfunkzeugnis ist ein grundlegendes Zertifikat für Piloten und Lotsen/Controller und ein rechtlicher Standard, der sicherstellt, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Besitz sind, um effektiv und sicher auf den Luftfunkfrequenzen zu kommunizieren.
Die Ausbildung für ein Sprechfunkzeugnis deckt verschiedene Aspekte ab, die für die Flugfunkkommunikation von Bedeutung sind. Dazu gehören das Verständnis und die Anwendung internationaler und nationaler Luftfahrtfunkregelungen, die korrekte Verwendung von Sprechfunkfrequenzen sowie die effiziente Kommunikation mit Flugsicherungsdiensten und anderen Luftfahrzeugen.
Piloten erlernen während der Schulung für ein Sprechfunkzeugnis nicht nur die technischen Bedienungen von Funkgeräten, sondern auch spezifische Funkverfahren, die im Flugverkehr gelten. Dies umfasst beispielsweise die Meldung von Positionen, Flugabsichten, Wetterinformationen und möglichen Notfällen.
Es handelt sich um ein essenzielles Instrument, um ein sicheres und geordnetes Miteinander im Luftraum zu gewährleisten. Es ermöglicht klare und präzise Kommunikation in verschiedenen Situationen, von einfachen Navigationsmeldungen bis hin zu komplexeren Verfahren im Flugverkehr.
Zusammenfassend ist das Sprechfunkzeugnis eine unverzichtbare pflicht-Qualifikation für Piloten, die sicher und erfolgreich im Luftverkehr agieren wollen. Es gewährleistet eine effektive Kommunikation und trägt zur reibungslosen Koordination im Luftraum bei.
Mindestalter: 15 Jahre
Das „Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis“ für den Flugfunkdienst I (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache. Ein BZF I ist demnach zwingende Voraussetzung für einen Einsatz im nicht deutschsprachigen Ausland.
Auch für den Einflug in die Lufträume von internationalen Verkehrsflughäfen innerhalb Deutschlands wird in der Regel der englische Flugfunk erwatet. Dies ist nur logisch, da alle anderen Teilnehmer am Flugfunk, also auch die Airliner aus der ganzen Welt, englisch sprechen. Es ist guter Stil auch als Privatpilot Englisch zu sprechen, damit man verstanden wird.
Mindestalter: 15 Jahre
Das „BZF II“ berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks
auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Luftraum.
Diese Lizenz wird in der Regel wenig ausgebildet, da Sie den Funkverkehr auf kleinere
Flugplätze beschränkt.
Für die SPL ist das BZF I ausreichend.
Mindestalter: 15 Jahre
Das „BZF E“ berechtigt Piloten ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache. Nicht alle Flugplätze, gerade die Kleineren, haben in Deutschland keinen englischen Funkverkehr und können mit dieser Lizenz nicht angeflogen werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Das „AZF“ ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks neben den Flügen nach Sichtflug, ist es zwingend notwendig für Flüge nach Instrumentenflugregeln. Das Zeugnis ist weltweit gültig. Ein AZF kann nicht direkt erworben werden. Vorher muss ein BZF vorhanden sein.
Mindestalter: 18 Jahre
Das „AZF E“ ist analog zum AZF und beinhaltet ausschließlich die englische Sprache.
Vorbereitung:
Die Vorbereitung auf die Sprechfunk-Prüfung beinhaltet in der Regel eine gründliche Schulung während der Fluglizenzausbildung. Piloten lernen die grundlegenden Sprechfunkverfahren, den Umgang mit Funkgeräten, die Kommunikation mit Fluglotsen und Luftrecht. Für das Sprechfunkzeugnis musst Du ebenfalls eine Theorie- und Praxisprüfung bestehen. Da sich die theoretischen Inhalte stark mit der Theorieprüfung in der PPL-Ausbildung decken, bietet es sich an, beides parallel zu absolvieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Ablauf und die Anforderungen für die Sprechfunk-Prüfung von den jeweiligen Luftfahrtbehörden festgelegt werden und sich je nach Land unterscheiden können. Eine gründliche Vorbereitung durch eine seriöse Organisation ist entscheidend, um die Anforderungen der Prüfung zu erfüllen.
Prüfungsorte in Deutschland:
Die Sprechfunk-Prüfung wird in der Regel an von der Luftfahrtbehörde zugelassenen Prüfungsorten abgehalten. In Deutschland ist dies standardmäßig die Bundesnetzagentur oder die zuständigen Luftfahrtbehörde. Optional bieten auch Flugschulen die Prüfung an, die über die erforderlichen Einrichtungen und Ressourcen verfügen.
Orte/Kontakt:
Leipzig, Max-Liebermann-Str. 63, 04157 Leipzig
(0341) 9996-999
Leip-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de
Bremen, Airbus-Allee 3 - 5, 28199 Bremen
(0421) 43444-0
Hann-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de
Eschborn, Elly-Beinhorn-Str. 2, 65760 Eschborn
(06196) 965-0
Esch-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de
Mülheim, Solinger Str. 16, 45481 Mülheim
(0208) 4507-0
Koel-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de
Leipzig, Max-Liebermann-Str. 63, 04157 Leipzig
(0341) 9996-999
Leip-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de
Eschborn, Elly-Beinhorn-Str. 2, 65760 Eschborn
(06196) 965-0
Esch-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de
Reutlingen, Bismarckstr. 3, 72764 Reutlingen
(07121) 926-0
Karl-Flugfunkzeugnisse@BNetzA.de
Kosten
Die Kosten belaufen sich für die Prüfung auf ca. 100,00 EUR – je nach Sprechfunkzeugnis und Theorie.
Für die Ausbildung kann man im Selbststudium für 100,00 EUR Sprachtrainer kaufen.
Empfohlen wird definitiv ein Kurs – Mittlerweile gibt es die auch alle Online via
Zoom/Googlemeeting. Diese sind zwar etwas teurer, schulen aber schon den Sprechfunkeinsatz und
vorallem das Funken in einer Gruppe. Das ist essentiell, da man beim Fliegen auch nicht alleine im
Luftraum ist.
Onlinekurse kosten im Schnitt zwischen 250,00 EUR und 500,00 EUR, je nach Umfang
und Lernfortschritt.
Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, oft beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder der Bundesnetzagentur in Deutschland. Hier werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht, und der Prüfungstermin wird festgelegt.
Anmeldeformular Bundesnetzagentur
Schriftliche Prüfung:
Die Sprechfunk-Prüfung beginnt in der Regel mit einer schriftlichen Phase. Die Prüflinge beantworten Fragen zu Sprechfunkverfahren, Phonetik, und allgemeinen Kenntnissen im Bereich der Flugfunkkommunikation und Luftrecht.
Wird die Prüfung bei der Bundesnetzagentur abgelegt, müssen bei der BZF-Prüfung 100 Fragen in 60 Minuten beantwortet werden, im Fragenkatalog befinden sich ca. 300 Fragen. Bestanden hat man mit 75% oder mehr.
Die AZF-Prüfung ist eine Zusatzprüfung zum BZF I oder II. Sie kann nicht direkt abgelegt werden. Prüfungsinhalt sind 40 Fragen aus dem Fragenkatalog von ca. 300 Fragen.
Prüfungsfragen – Stand 2024:
Prüfungsfragen BZF II und BZF I
Prüfungsfragen BZF E/ Examination Questions BZF E
Prüfungsfragen AZF und AZF E / Examination Questions AZF and AZF E
Mündliche Prüfung:
Im Anschluss an die bestandene schriftliche Prüfung folgt die mündliche Prüfung. Hier
müssen die Prüflinge ihr praktisches Verständnis für Sprechfunkverfahren unter
Beweis stellen. Der Prüfer kann Szenarien durchspielen, in denen die Piloten ihre
Kommunikationsfähigkeiten anwenden müssen.
Die Prüfung kann einzeln oder auch
in der Gruppe stattfinden. Dies entscheidet die jeweilige Behörde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Sprechfunk-Prüfung ist die praktische Umsetzung. Die Prüflinge müssen Live-Sprechfunkgespräche simulieren und dabei die korrekten Verfahren, Phrasen und Protokolle verwenden. Dies kann sowohl Boden- als auch Luftfunkverkehr umfassen.
Bei der BZF-Prüfung wird der Start und die Landung bei einem kontrollierten Flugplatz
(Kontrollzone) am Tisch simuliert, nach Sichtflugregeln (VFR).
Bei der BZF I Prüfung muss
zusätzlich ein englischer Text laut vorgelesen und sinngemäß übersetzt werden.
Auch das Abhören und Wiedergeben einer ATIS ist möglich. Bei der An- und Abflugsimulation
muss eines der beiden in englischer Sprache durchgeführt werden. Dies wird meist vorgegeben.
Die AZF-Prüfung ist ähnlich zur BZF I Prüfung. Ebenfalls muss ein englischer Text laut vorgelesen und sinngemäß übersetzt werden. Bei der An- und Abflugsimulation muss eines der beiden in englischer Sprache durchgeführt werden, der wesentliche Unterschied ist die Prüfung nach Instrumentenflugregeln (IFR).
Bestätigung und Dokumentation:
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhält der Pilot eine Bestätigung über das erworbene Sprechfunkzeugnis. Dieses Dokument ist entscheidend, um die Kommunikationsfähigkeiten im Flugverkehr zu gewährleisten.
Absolviert man Beispielsweise sein BZF zusammen mit der theoretischen Prüfung der Fluglizenz,
bekommt man nur eine Bestätigung. Die Sprechfunklizenz wird anschließend in der
Fluglizenz eingetragen.
Absolviert man die Prüfung losgelöst bei der
Bundesnetzagentur, erhält man die Sprechfunklizenz separat.
Beispiel – BZF1 Prüfung
Die praktische Prüfung zur Erlangung des Sprechfunkzeugnisses BZF1 umfasste mehrere prüfungsrelevante Elemente. Initial erfolgte die Vorlesung und Übersetzung eines kurzen englischen Textes über Segelflieger in Nürnberg, was einem gängigen Standard entsprach.
Im Anschluss wurde zweimal eine ATIS (Automatic Terminal Information Service) für den Flughafen Augsburg vorgesprochen, deren Inhalte nicht nur vollständig mitgeschrieben, sondern auch umfassend wiedergegeben werden mussten. Zusätzlich waren Fragen zu beantworten, die sich auf Begriffe wie Transition Level, RWY Conditions, sowie Temperatur und Taupunkt bezogen. Hierbei wurde beispielsweise aufgefordert, den Spread zu berechnen und durch Multiplikation mit 400 die Hauptwolkenuntergrenze zu ermitteln. Die Antwort auf diese Fragen zeugte von einem hohen Verständnis für meteorologische Zusammenhänge, was vom Prüfer positiv aufgenommen wurde.
Die folgende Kommunikationseinheit beinhaltete das Funken bezüglich des Abflugs in Augsburg auf Englisch und des Anflugs auf Deutsch. Die ATIS-Daten waren aktuell, und die Vorbereitungszeit wurde individuell festgelegt, wobei aufgrund persönlicher Flugerfahrung in Augsburg die Vorbereitung rasch erfolgte.
Die Kommunikation während des Funkens gestaltete sich weitgehend standardisiert, ohne besondere Einschränkungen wie SVFR (Special Visual Flight Rules) oder spezielle An- und Abflugrouten. Ein bemerkenswertes Element war die wiederholte Nachfrage des Prüfers nach dem aktuellen Steuerkurs oder der Flughöhe, sobald das Flugzeug in der Luft war. Auffällig war auch, dass nach mehrmaligem Gebrauch des Ausdrucks "Wilco" dieser vom Prüfer untersagt wurde, und stattdessen eine wörtliche Bestätigung verlangt wurde.
Eine zusätzliche Herausforderung stellte die Freigabe bis 2300ft dar, bei der der Prüfer testen wollte, ob der Prüfling die Freigabe beachtet oder, gemäß Karte, bis maximal 3000ft steigt. Diese spezifische Prüfungssituation erforderte eine präzise Umsetzung der geltenden Flughöhenbeschränkung, was vom Prüfer genau beobachtet wurde.